Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unterkunfts- und Immobilienanbieter
für die Nutzung der Plattform Sufewo
Stand: 27.08.2026
Betreiber der Plattform:
Sufewo
Inhaber: Erkan Caglar
Am Fuhrenkamp 2b
28876 Oyten
Deutschland
Telefon: +49 151 41372734
E-Mail: info@sufewo.com
(nachfolgend „Sufewo“ genannt)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung der Plattform Sufewo durch private und gewerbliche Anbieter zur Vermarktung von Ferienunterkünften und Immobilien.
Sufewo ermöglicht Anbietern insbesondere die Veröffentlichung von Ferienunterkünften, die Entgegennahme unverbindlicher Buchungsanfragen, die Vermittlung von Direktbuchungen sowie die Veröffentlichung von Immobilienangeboten zum Kauf und Verkauf.
Darüber hinaus kann Sufewo Anbietern eine eigene, über Sufewo bereitgestellte Homepage zur Darstellung ihrer Angebote zur Verfügung stellen.
Sufewo steht privaten Vermietern, gewerblichen Vermietern, Immobilienanbietern und Agenturen zur Verfügung.
Mit der Registrierung, der Nutzung des Anbieterbereichs und der Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erklärt sich der Anbieter mit deren Geltung einverstanden.
Soweit ein Anbieter als Verbraucher handelt, gelten ergänzend die zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften.
2. Betreiber und Rolle von Sufewo
Sufewo wird betrieben durch Erkan Caglar als Einzelunternehmen.
Sufewo stellt eine digitale Plattform und technische Infrastruktur zur Vermarktung und Vermittlung von Angeboten zur Verfügung.
Sufewo ist grundsätzlich nicht selbst Vermieter einer angebotenen Ferienunterkunft und nicht Eigentümer einer über die Plattform angebotenen Immobilie.
Bei Ferienunterkünften kommt der Beherbergungsvertrag ausschließlich zwischen dem Gast und dem jeweiligen Unterkunftsanbieter zustande.
Bei Immobilienangeboten kommt ein Kaufvertrag ausschließlich zwischen dem jeweiligen Verkäufer und Käufer zustande.
Sufewo wird nicht Vertragspartei dieser Verträge, sofern nicht ausdrücklich eine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde.
Der jeweilige Anbieter bleibt für die Durchführung seines Vertragsverhältnisses mit dem Kunden selbst verantwortlich.
3. Leistungen von Sufewo
Sufewo stellt Anbietern eine digitale Plattform zur Verfügung.
Die Leistungen können insbesondere umfassen:
- Veröffentlichung von Ferienunterkünften
- Veröffentlichung von Immobilienangeboten zum Kauf und Verkauf
- Darstellung von Unterkunfts- und Immobilieninformationen
- Bereitstellung eines persönlichen Anbieterbereichs
- Entgegennahme und Weiterleitung unverbindlicher Buchungsanfragen
- Vermittlung von Direktbuchungen
- Bereitstellung technischer Buchungsfunktionen
- Vermarktung der Angebote über die Reichweite und Marketingkanäle von Sufewo
- Bereitstellung von Schnittstellen zu angebundenen Systemen und Channel Managern
- Bereitstellung einer individuellen Homepage für Anbieter
- automatische Synchronisierung von Angebotsdaten zwischen dem Sufewo-Anbieterbereich und einer individuellen Homepage
- technische Unterstützung bei der Nutzung der Plattform
Sufewo ist berechtigt, die Plattform technisch weiterzuentwickeln, Funktionen zu verändern, zu erweitern oder einzustellen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
4. Vermittlungs- und Angebotsmodelle
Der Anbieter kann verschiedene Leistungen von Sufewo nutzen.
Die einzelnen Leistungen können je Objekt, Inserat oder Angebot aktiviert werden.
Die jeweils geltenden Preise und Bedingungen werden dem Anbieter vor der Aktivierung der jeweiligen kostenpflichtigen Leistung angezeigt.
4.1 Unverbindliche Buchungsanfragen für Ferienunterkünfte
Für die Nutzung des Modells „Unverbindliche Buchungsanfragen“ fällt eine Jahresgebühr von 59,00 € pro freigeschaltetem Ferienunterkunftsobjekt an.
Sufewo ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG. Es wird keine Umsatzsteuer berechnet und in Rechnungen nicht ausgewiesen; die genannten Beträge sind Endpreise.
Die Jahresgebühr berechtigt zur Nutzung der entsprechenden Funktion für das jeweilige Objekt während der Vertragslaufzeit.
Die Jahresgebühr ist unabhängig davon geschuldet, ob tatsächlich Buchungsanfragen oder Buchungen entstehen.
Sufewo übernimmt keine Garantie für eine bestimmte Anzahl von Anfragen, Buchungen oder Umsätze.
Wird mehr als ein Objekt für dieses Modell freigeschaltet, fällt die Jahresgebühr für jedes einzelne Objekt an.
4.2 Direkte Buchungen von Ferienunterkünften
Bei Direktbuchungen über Sufewo fällt eine erfolgsabhängige Vermittlungsprovision in Höhe von 12 % des jeweiligen provisionspflichtigen Buchungsumsatzes an.
Für Objekte, die ausschließlich für das Modell „Direkte Buchungen“ aktiviert sind, fällt keine zusätzliche Jahresgebühr von 59,00 € an.
Der Anbieter kann im Anbieterbereich auswählen, wie die Vermittlungsprovision berücksichtigt wird.
Variante 1: Provision wird zusätzlich aufgeschlagen
Der Anbieter kann auswählen, dass die Vermittlungsprovision zusätzlich zu seinem gewünschten Unterkunftspreis bzw. Auszahlungspreis berechnet wird.
In diesem Fall wird der vom Anbieter festgelegte Preis nicht um die Vermittlungsprovision reduziert. Die Provision wird zusätzlich bei der Preisberechnung berücksichtigt und dem Gast als Bestandteil des Gesamtpreises berechnet, soweit dies technisch und rechtlich zulässig ist.
Variante 2: Provision wird aus dem Vermieterpreis abgezogen
Alternativ kann der Anbieter auswählen, dass die Vermittlungsprovision aus dem von ihm festgelegten Buchungsumsatz bzw. Vermieterpreis berechnet wird.
In diesem Fall wird die Vermittlungsprovision von dem dem Anbieter zustehenden Betrag abgezogen.
Die vom Anbieter gewählte Abrechnungsvariante wird im Anbieterbereich angezeigt.
Der Anbieter kann die Einstellung für zukünftige Buchungen ändern, soweit diese Funktion technisch zur Verfügung steht.
Für bereits erfolgte Buchungen gilt die zum Zeitpunkt der Buchung ausgewählte Abrechnungsvariante.
4.3 Immobilienangebote zum Kauf und Verkauf
Sufewo stellt eine eigene Kategorie zur Veröffentlichung von Immobilienangeboten zum Kauf und Verkauf zur Verfügung.
Für jedes Immobilieninserat fällt eine Gebühr von 29,00 € pro Inserat und Monat an.
Sufewo ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG. Es wird keine Umsatzsteuer berechnet und in Rechnungen nicht ausgewiesen; die genannten Beträge sind Endpreise.
Mit der Veröffentlichung eines Immobilieninserats kann der Anbieter die Reichweite und technische Infrastruktur von Sufewo zur Präsentation seiner Immobilie nutzen.
Der Anbieter wickelt den Verkauf grundsätzlich selbstständig ab.
Insbesondere ist der Anbieter selbst verantwortlich für:
- die Richtigkeit und Vollständigkeit der Immobilienangaben
- den Kaufpreis
- die Verfügbarkeit der Immobilie
- Besichtigungen
- die Kommunikation mit Interessenten
- Verhandlungen
- die Prüfung von Interessenten
- die rechtliche und tatsächliche Vorbereitung des Verkaufs
- die notarielle Beurkundung
- die Übergabe der Immobilie
- sowie sämtliche sonstigen Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Immobilienverkauf.
Sufewo wird durch die Veröffentlichung eines Immobilieninserats grundsätzlich nicht Vertragspartei des späteren Kaufvertrages.
Die monatliche Inseratsgebühr ist unabhängig davon geschuldet, ob sich Interessenten melden oder ein Verkauf zustande kommt.
Soweit keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde, fällt für den Verkauf einer Immobilie keine zusätzliche erfolgsabhängige Vermittlungsprovision an.
4.4 Eigene Homepage über Sufewo
Sufewo kann Anbietern eine eigene individuelle Homepage zur Verfügung stellen.
Die Gebühr für die Bereitstellung der individuellen Homepage beträgt 29,00 € pro Monat.
Sufewo ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG. Es wird keine Umsatzsteuer berechnet und in Rechnungen nicht ausgewiesen; die genannten Beträge sind Endpreise.
Die individuelle Homepage kann monatlich gekündigt werden.
Nach Wirksamwerden der Kündigung wird die individuelle Homepage deaktiviert und ist für Besucher nicht mehr öffentlich erreichbar.
Die vom Anbieter im Sufewo-Anbieterbereich hinterlegten Daten, Inhalte und Angebote bleiben grundsätzlich im Sufewo-System gespeichert, soweit keine gesetzlichen oder vertraglichen Gründe einer weiteren Speicherung entgegenstehen.
Der Anbieter kann die Homepage zu einem späteren Zeitpunkt auf Wunsch wieder aktivieren, sofern die technische Funktion weiterhin angeboten wird.
Für eine erneute Aktivierung kann die zum Zeitpunkt der erneuten Aktivierung geltende Homepage-Gebühr berechnet werden.
Auf der individuellen Homepage können ausschließlich die vom jeweiligen Anbieter über Sufewo verwalteten und freigeschalteten Angebote dargestellt werden.
Der Anbieter verwaltet seine Angebote grundsätzlich ausschließlich über seinen Sufewo-Anbieterbereich.
Die Angebotsdaten können automatisch zwischen dem Sufewo-Anbieterbereich und der individuellen Homepage synchronisiert werden.
Hierzu können insbesondere folgende Daten gehören:
- Unterkunfts- oder Immobiliendaten
- Beschreibungen
- Bilder
- Preise
- Verfügbarkeiten
- Ausstattungsmerkmale
- Kontaktdaten
- Buchungsinformationen
- sonstige vom Anbieter freigegebene Angebotsdaten.
Der Anbieter ist dafür verantwortlich, die Daten in seinem Sufewo-Anbieterbereich aktuell und korrekt zu halten.
Änderungen, die im Sufewo-Anbieterbereich vorgenommen werden, können nach erfolgreicher Synchronisierung automatisch auf der individuellen Homepage übernommen werden.
Der Anbieter muss die gleichen Angebotsdaten daher grundsätzlich nicht zusätzlich auf der individuellen Homepage pflegen.
4.5 Direktbuchungen über die individuelle Homepage
Soweit eine individuelle Homepage Direktbuchungen für Ferienunterkünfte ermöglicht, gelten hierfür die Regelungen für Direktbuchungen gemäß Ziffer 4.2.
Für eine erfolgreich vermittelte Direktbuchung über die individuelle Homepage fällt somit ebenfalls eine Vermittlungsprovision von 12 % des provisionspflichtigen Buchungsumsatzes an.
Der Anbieter kann auch für diese Buchungen die im Anbieterbereich angebotene Abrechnungsvariante wählen.
Die Direktbuchung kann technisch über Sufewo abgewickelt werden, während der Anbieter seine Unterkunftsdaten weiterhin ausschließlich im Sufewo-Anbieterbereich verwaltet.
5. Freischaltung und Zuordnung von Angeboten
Die verschiedenen Leistungen von Sufewo können unabhängig voneinander aktiviert werden.
Dies betrifft insbesondere:
- unverbindliche Buchungsanfragen für Ferienunterkünfte
- Direktbuchungen für Ferienunterkünfte
- Immobilieninserate
- individuelle Homepage
- Direktbuchungen über eine individuelle Homepage.
Der Anbieter kann unterschiedliche Leistungen für unterschiedliche Objekte nutzen.
Die jeweils aktivierten Leistungen werden im Anbieterbereich angezeigt.
Gebühren entstehen ausschließlich für die jeweils aktivierten kostenpflichtigen Leistungen.
6. Vertragsschluss
Der Vertrag über eine kostenpflichtige Leistung kommt zustande, sobald der Anbieter die jeweilige Leistung auswählt, die erforderlichen Angaben bestätigt und die Leistung durch Sufewo freigeschaltet wird, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
Vor Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages werden dem Anbieter die wesentlichen Vertragsinformationen, insbesondere Preis, Laufzeit und Kündigungsbedingungen, angezeigt.
Bei Verbrauchern werden die gesetzlich erforderlichen Informationen vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt.
7. Laufzeit und Kündigung
Die Vertragslaufzeit für das Modell „Unverbindliche Buchungsanfragen“ beträgt 12 Monate.
Die Vertragslaufzeit beginnt mit der Freischaltung des jeweiligen Objekts.
Die Vertragslaufzeit der individuellen Homepage beträgt einen Monat.
Die Homepage kann mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
Nach Beendigung des Homepagevertrages wird die Homepage deaktiviert und ist öffentlich nicht mehr erreichbar.
Die im Sufewo-Anbieterbereich gespeicherten Angebote und Daten bleiben grundsätzlich erhalten und können bei einer späteren Reaktivierung der Homepage erneut verwendet werden, soweit keine gesetzlichen oder vertraglichen Gründe einer weiteren Speicherung entgegenstehen.
Eine erneute Aktivierung der Homepage ist auf Wunsch des Anbieters möglich, sofern Sufewo diese Funktion weiterhin anbietet.
Bei einer erneuten Aktivierung gelten die zu diesem Zeitpunkt geltenden Preise und Bedingungen.
Für weitere laufende monatliche Leistungen gilt grundsätzlich eine Vertragslaufzeit von einem Monat, sofern im jeweiligen Bestellvorgang keine andere gesetzlich zulässige Laufzeit vereinbart wird.
Soweit gesetzlich zulässig, verlängern sich laufende Verträge automatisch entsprechend dem jeweils vereinbarten Verlängerungszeitraum, sofern sie nicht mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
Die Kündigung kann über die hierfür vorgesehenen Funktionen im Anbieterbereich oder in Textform, insbesondere per E-Mail, erfolgen.
Für Verbraucher werden die gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsmöglichkeiten bereitgestellt.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Die Kündigung eines einzelnen Objekts oder einer einzelnen Leistung lässt andere Verträge und Leistungen des Anbieters unberührt, sofern diese nicht ebenfalls gekündigt werden.
Bereits entstandene Zahlungs- und Provisionsansprüche bleiben von einer Kündigung unberührt.
8. Preise und Zahlungsbedingungen
Die jeweils geltenden Preise werden dem Anbieter vor Aktivierung der jeweiligen kostenpflichtigen Leistung angezeigt.
Die Preise betragen, soweit nicht anders angegeben:
- Unverbindliche Buchungsanfragen: 59,00 € pro Objekt und Jahr
- Direktbuchungen: 12 % Vermittlungsprovision je erfolgreicher Direktbuchung
- Immobilieninserat: 29,00 € pro Inserat und Monat
- Individuelle Homepage: 29,00 € pro Monat
Sufewo ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG. Es wird keine Umsatzsteuer berechnet und in Rechnungen nicht ausgewiesen; die genannten Beträge sind Endpreise.
Die Zahlungsfristen und Zahlungsarten werden im jeweiligen Bestellvorgang und auf der Rechnung angegeben.
Die Vermittlungsprovision für Direktbuchungen wird grundsätzlich im Monat der Anreise des Gastes per SEPA-Lastschrift eingezogen, sofern keine andere Zahlungsweise vereinbart wurde.
Der Anbieter erteilt Sufewo hierfür ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat.
9. Entstehung der Vermittlungsprovision
Der Anspruch auf die Vermittlungsprovision entsteht bei einer erfolgreich über Sufewo vermittelten Direktbuchung einer Ferienunterkunft.
Die Vermittlungsprovision beträgt 12 % des jeweiligen provisionspflichtigen Buchungsumsatzes.
Dies gilt unabhängig davon, ob die Buchung:
- direkt über Sufewo
- über eine individuelle Sufewo-Homepage
- über eine technische Schnittstelle
- über einen angebundenen Channel Manager
- oder über einen sonstigen von Sufewo bereitgestellten technischen Buchungsweg
zustande kommt.
Für Immobilienverkäufe fällt grundsätzlich keine zusätzliche Verkaufsprovision an, sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde.
10. Stornierungen
Bei einer Stornierung einer über Sufewo vermittelten Direktbuchung ist der Anbieter verpflichtet, die Stornierung unverzüglich über den Anbieterbereich zu melden.
Sufewo kann einen geeigneten Nachweis über die erfolgte Stornierung verlangen.
Nach erfolgreicher Prüfung wird die Vermittlungsprovision für die stornierte Buchung nicht berechnet, soweit nach den geltenden Abrechnungsbedingungen kein Provisionsanspruch besteht.
Dies gilt entsprechend für Direktbuchungen, die über eine individuelle Sufewo-Homepage vermittelt wurden.
Wird eine Stornierung nicht ordnungsgemäß gemeldet oder kein ausreichender Nachweis erbracht, bleibt ein bestehender Provisionsanspruch unberührt.
11. Änderungen und Umbuchungen
Änderungen, Umbuchungen oder sonstige Anpassungen einer über Sufewo vermittelten Buchung müssen unverzüglich über den Anbieterbereich gemeldet werden.
Verändert sich dadurch der Buchungswert, kann sich die Vermittlungsprovision entsprechend verändern.
Dies gilt auch für Buchungen über eine individuelle Homepage.
12. Verantwortlichkeit des Anbieters
Der Anbieter ist für sämtliche von ihm auf Sufewo oder einer über Sufewo bereitgestellten Homepage veröffentlichten Inhalte und Angebote selbst verantwortlich.
Dies gilt insbesondere für:
- Richtigkeit der Angaben
- Vollständigkeit der Angaben
- Preise
- Verfügbarkeiten
- Fotos
- Videos
- Beschreibungen
- Ausstattungsangaben
- Kontaktdaten
- gesetzliche Voraussetzungen
- Eigentums- und Verfügungsberechtigungen
- Berechtigung zur Vermietung oder zum Verkauf
- Einhaltung gesetzlicher Informationspflichten.
Bei Ferienunterkünften ist der Anbieter insbesondere für die ordnungsgemäße Durchführung des Beherbergungsvertrages verantwortlich.
Bei Immobilienangeboten ist der Anbieter insbesondere für die ordnungsgemäße Durchführung des Immobilienverkaufs verantwortlich.
Der Anbieter stellt sicher, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte keine Rechte Dritter verletzen.
13. Inhalte und Nutzungsrechte
Der Anbieter räumt Sufewo für die Dauer der jeweiligen Nutzung das erforderliche Recht ein, die von ihm bereitgestellten Texte, Bilder, Videos, Logos, Grundrisse, Immobilieninformationen und sonstigen Inhalte zur Darstellung und Vermarktung seiner Angebote auf Sufewo und auf einer von Sufewo bereitgestellten individuellen Homepage zu verwenden.
Der Anbieter versichert, dass er über die hierfür erforderlichen Rechte verfügt.
Der Anbieter bleibt Inhaber seiner Rechte an den bereitgestellten Inhalten.
Der Anbieter ist dafür verantwortlich, dass Sufewo die Inhalte entsprechend verwenden darf.
14. Haftung
Sufewo haftet nicht für:
- Mängel von Ferienunterkünften
- Mängel oder Eigenschaften angebotener Immobilien
- falsche oder unvollständige Angaben des Anbieters
- Schäden während eines Aufenthalts
- Nichterfüllung eines Beherbergungsvertrages
- Nichterfüllung eines Immobilienkaufvertrages
- Zahlungsverhalten von Gästen oder Interessenten
- das Zustandekommen oder Nichtzustandekommen eines Immobilienverkaufs
- oder sonstige Verpflichtungen zwischen Anbieter und dessen Kunden,
soweit Sufewo hierfür nicht nach den gesetzlichen Vorschriften verantwortlich ist.
Sufewo wird grundsätzlich nicht Vertragspartei des zwischen Anbieter und Gast oder zwischen Verkäufer und Käufer geschlossenen Vertrages.
Die Haftung von Sufewo richtet sich im Übrigen nach den gesetzlichen Vorschriften.
Die gesetzlichen Haftungsvorschriften, insbesondere bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bleiben unberührt.
15. Umgehungsverbot bei Direktbuchungen
Der Anbieter verpflichtet sich, Gäste, die über Sufewo vermittelt oder aufgrund eines über Sufewo veröffentlichten Angebots auf eine Unterkunft aufmerksam geworden sind, nicht unter Umgehung der vereinbarten Vermittlungsprovision außerhalb von Sufewo abzuwickeln.
Dies gilt insbesondere für Buchungen, die aufgrund einer über Sufewo erfolgten Vermittlung oder Kontaktanbahnung zustande kommen.
Das Umgehungsverbot gilt nur, soweit eine Buchung auf eine konkrete Vermittlungs- oder Kontaktleistung von Sufewo zurückzuführen ist.
Gesetzliche Ansprüche von Sufewo bleiben unberührt.
16. Sperrung und Kündigung durch Sufewo
Sufewo ist berechtigt, den Zugang eines Anbieters vorübergehend zu sperren oder den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
- falsche oder irreführende Angaben gemacht werden
- Zahlungsverpflichtungen trotz Fälligkeit und Mahnung nicht erfüllt werden
- die Plattform missbräuchlich genutzt wird
- gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen wird
- gesetzliche Vorschriften verletzt werden
- Rechte Dritter verletzt werden
- unzulässige Inhalte veröffentlicht werden
- oder die weitere Zusammenarbeit aufgrund des Verhaltens des Anbieters unzumutbar ist.
Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.
17. Technische Weiterentwicklung der Plattform
Sufewo ist berechtigt, die Plattform technisch weiterzuentwickeln, Funktionen anzupassen, zu erweitern oder einzustellen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Dies kann insbesondere die Darstellung, Benutzeroberfläche, technische Abläufe, Synchronisierungen, Schnittstellen und Funktionen des Anbieterbereichs und der individuellen Homepages betreffen.
Sufewo bemüht sich, wesentliche Änderungen angemessen anzukündigen, soweit dies möglich und zumutbar ist.
18. Synchronisierung mit individuellen Homepages
Bei Nutzung einer individuellen Homepage werden die vom Anbieter im Sufewo-Anbieterbereich gepflegten Daten technisch mit der Homepage synchronisiert, soweit die jeweilige Funktion verfügbar ist.
Der Anbieter ist dafür verantwortlich, seine Daten im Sufewo-Anbieterbereich aktuell und korrekt zu halten.
Sufewo übernimmt keine Haftung für Verzögerungen oder technische Störungen bei der Synchronisierung, soweit diese nicht von Sufewo zu vertreten sind.
Der Anbieter ist verpflichtet, erkennbare Fehler in der Darstellung seiner Angebote unverzüglich zu melden.
19. Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Sufewo kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ändern, soweit hierfür ein berechtigtes Interesse besteht und die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Anbieters zumutbar ist.
Änderungen werden dem Anbieter in geeigneter Weise mitgeteilt.
Soweit eine Zustimmung des Anbieters gesetzlich erforderlich ist, wird diese vor dem Wirksamwerden der Änderung eingeholt.
20. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung von Sufewo.
Der Anbieter verpflichtet sich, personenbezogene Daten von Gästen, Interessenten und sonstigen Personen ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und für die zulässigen Zwecke zu verwenden.
Der Anbieter ist selbst dafür verantwortlich, die datenschutzrechtlichen Anforderungen bei seiner eigenen Tätigkeit einzuhalten.
21. Widerrufsrecht für Verbraucher
Soweit ein Anbieter als Verbraucher einen Vertrag mit Sufewo im Fernabsatz abschließt, gelten die gesetzlichen Vorschriften über das Widerrufsrecht.
Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, erhält der Verbraucher vor Vertragsschluss die gesetzlich erforderlichen Informationen und eine entsprechende Widerrufsbelehrung.
Soweit gesetzlich erforderlich, stellt Sufewo eine elektronische Möglichkeit zur Ausübung des Widerrufsrechts zur Verfügung.
Gesetzliche Ausnahmen vom Widerrufsrecht bleiben unberührt.
22. Elektronische Kündigung für Verbraucher
Soweit gesetzlich erforderlich, stellt Sufewo Verbrauchern eine elektronische Kündigungsmöglichkeit zur Verfügung.
Die gesetzlichen Anforderungen an die Kündigung von Verbraucherverträgen bleiben unberührt.
23. Vertragspartner bei Buchungen und Immobiliengeschäften
Bei einer Ferienbuchung kommt der Beherbergungsvertrag ausschließlich zwischen dem Gast und dem jeweiligen Unterkunftsanbieter zustande.
Bei einem Immobilienangebot kommt ein Kaufvertrag ausschließlich zwischen dem jeweiligen Verkäufer und Käufer zustande.
Sufewo wird nicht Vertragspartei dieser Verträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Der Anbieter ist dafür verantwortlich, seinen Vertragspartnern alle gesetzlich erforderlichen Informationen, Vertragsbedingungen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Sufewo unterstützt lediglich die technische Darstellung und Vermittlung der Angebote über die Plattform und gegebenenfalls über die individuelle Homepage.
24. Immobilienangebote und Eigenverantwortung des Anbieters
Der Anbieter ist bei Immobilienangeboten selbst für die rechtliche und tatsächliche Richtigkeit seines Angebots verantwortlich.
Sufewo prüft grundsätzlich nicht, ob der Anbieter Eigentümer der angebotenen Immobilie ist oder ob er zum Verkauf berechtigt ist.
Der Anbieter hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass alle Angaben zur Immobilie korrekt und vollständig sind.
Dies betrifft insbesondere Wohnfläche, Grundstücksfläche, Kaufpreis, Lage, Ausstattung, Energieangaben, Baujahr, Nutzungsart und sonstige gesetzlich vorgeschriebene Angaben, soweit diese für das jeweilige Angebot erforderlich sind.
Sufewo ist nicht für die rechtliche Prüfung des Immobilienangebots verantwortlich.
25. Keine Garantie für Anfragen, Buchungen oder Verkäufe
Die Veröffentlichung eines Angebots auf Sufewo begründet keinen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Besuchern, Anfragen, Buchungen oder Verkäufen.
Dies gilt insbesondere für Ferienunterkünfte, Immobilieninserate und individuelle Homepages.
Die jeweiligen Gebühren sind grundsätzlich unabhängig vom tatsächlichen Erfolg der Vermarktung geschuldet, soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes geregelt ist.
26. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht.
Gegenüber Verbrauchern gilt die Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz zwingender gesetzlicher Vorschriften des Staates eingeschränkt wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand der Sitz von Sufewo.
Oyten, 19.08.2026
Erkan Caglar
Inhaber Sufewo
REISE MIT GUTEM GEFÜHL